AGB

Unternehmensbezeichnung: Surfschule Norderney GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Windsurfen, Surfen/ Wellenreiten, Kiten, Kajak, Wing-Foilen, Windsurf-Foilen und S.U.P. bei der Surfschule Norderney
1. Kursteilnehmer und Mieterkreis
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Windsurf-, Surf-, Kitesurf-, Kajak-, Foil- und SUP- sport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Windsurf-, Surf-, Kitesurf-, Kajak-, Foil- und SUP-Kursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
2. Anmeldung/ Rücktritt vom Vertrag
a) Die Anmeldung zu einem Windsurf-, Surf-, Kitesurf-, Kajak-, Foil- und SUP- kurs bedarf der Schriftform (Internet-Anmeldeformular eingeschlossen). Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
b) Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.
c) Surfschule Norderney behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Kursausschreibung nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Windsurf-, Surf-, Kitesurf-, Kajak-, Foil- und SUP- materials durch Kollisionen oder Vandalismus. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
d) Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
3. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Ausbilders/Vermieters ist Folge zu leisten. Auf allen Boards sind Neoprenschuhe zu tragen. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.
5. Sorgfaltspflicht
a) Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Windsurf-, Surf-, Kitesurf-, Kajak-, Foil- und SUP- material wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Windsurf-, Surf-, Kitesurf-, Kajak-, Foil- und SUP-material vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
b) Falls die Betriebsbereitschaft des Windsurf-, Surf-, Kitesurf-, Kajak-, Foil- und SUP- material durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.
6. Haftung
a) Surfschule Norderney haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Windsurf-, Surf-, Kitesurf-, Kajak-, Foil- und SUP- material.
b) Durch den Schüler schuldhaft verursachte Schäden an dem zur Verfügung gestellten Material werden durch diesen in vollem Umfang ersetzt. Jeder Schüler haftet für schuldhaft verursachte Schäden an Drittpersonen. Die Surfschule Norderney haftet für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der „Surfschule Norderney“ oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt die Haftung für sonstige Schäden wegen einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der „Surfschule Norderney“ oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
c) Der Teilnehmer / Mieter verpflichtet sich, das Windsurf-, Surf-, Kitesurf-, Kajak-, Foil- und SUP- material wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen.
d) Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem und Ausrüstung Windsurf-, Surf-, Kitesurf-, Kajak-, Foil- und SUP- materialteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich.
e) Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
7. Zusätzliche Vermietungsbedingungen
a) Surfschule Norderney als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Windsurf–, Surf-, Kitesurf-, Kajak-, Foil- und SUP- ausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt.
b) Sofern sich nach Übergabe trotz Lizenz eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Surfmaterials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
c) Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar.
d) Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haften der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen.
e) Für Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, haftet der Mieter. Schäden durch unsachgemäße Behandlung sind beispielsweise:
– Nachlässiges transportieren oder ablegen des Segels, so dass dieses durch Windeinwirkung abhebt oder umschlägt und dabei an Gegenständen wie, Finnen, Brettständer oder anderen Einrichtungen beschädigt wird.
– Schleuder- oder andere, harte Stürze ins Segel oder auf das Board.
– Kollisionen mit Uferbegrenzungen ( Holzpfähle !) oder anderen Wassersportlern
– Abgebrochene Finne durch Grundberührung, meistens in Ufer- oder Deichnähe
8. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.